STALLORDNUNG


I ALLGEMEINES

  1. Zur Reitanlage gehören: die Stallungen, die Reithalle, die Sattelkammern, die Futterkammern, die Paddocks, die Aussenreitplätze und die Weiden.
  2. Unbefugten ist das Betreten der Stallungen, Sattel- und Futterkammern, der Reithalle und -plätze und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet.
  3. Das Rauchen ist in den Stallungen und Nebenräumen verboten.
  4. Hunde dürfen auf der Reitanlage an der Leine mitgeführt werden.
  5. Wer trotz Verwarnung gegen die Stallordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.
  6. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit dieses Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.
  7. In der Reithalle, auf den Außenplätzen, den Stallgassen und auf den Putzplätzen ist von den Reitern für Ordnung zu sorgen, d. h. Pferdeäpfel usw. sind unverzüglich zu entsorgen.
  8. Glanz- und Fliegenspray nur im Freien aufsprühen. 
  9. Medikamente, Fliegenspray, Öle usw. sind kindersicher wegzustellen.
  10. Zigarettenkippen gehören in die Aschenbecher und nicht auf den Boden.
  11. Für die Benutzung der Außenplätze und Weiden gilt, dass nur die vom Betrieb freigegebenen Plätze und Weiden benutzt werden dürfen.
  12. Wegen eventueller Verletzungsgefahr obliegt das Aufhalftern in der Box dem Pferdebesitzer. Zum Rausbringen der Pferde muss jedoch ein Halfter und ein Strick im „Strickschrank“ sein.
  13. Jeder sollte den Anderen freundlich begrüßen.
  14. Pferdeanhänger und Transporter sollen zeitnah eingeparkt werden.
  15. Beim Parken bitte darauf achten, dass Hof- und Halleneinfahrt frei gehalten und kein anderer behindert wird und alle Pferde noch bequem überall hindurch geritten / geführt werden können.
  16. Wir alle waren einmal Klein oder haben Kinder und Enkelkinder -und wollen in Ruhe und Sicherheit für uns alle dem Reitsport nachgehen. Somit ergibt sich für jeden von uns, egal ob Reiter oder Elternteil, eine ständige Wachsamkeit wo gerade welches Kind herumläuft, welche Gefahren wir dem Kind oder andere gerade aussetzten.Jede Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst kein Pferd erschrickt, egal ob in der Box oder unterm Reiter, die Kinder nicht auf der Bande oder in der Stallgasse herum turnen oder rund um die Hallen und Plätze laut und hektisch gespielt wird. Da wir Pferdefreunde um unsere Tiere wissen, ist es klar, dass wir gerade mit jungen oder schreckhaften Pferden viel Abstand zu Kindern halten und freundlichst darauf hinweisen, wenn Gefahr für Mensch und Tier besteht.Um stolz auf unseren Nachwuchsreiter seinen zu können, müssen wir Sie formen. Wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen und allen nicht Wissenden darüber aufgeklärt werden wie wir uns am besten in einem Reitstall verhalten, werden alle Glücklich und zufrieden sein.

 

 

II PESNIONSPFERDE

 

  1. Der Betrieb vermietet Boxen für die Unterstellung von Pensionspferden einschließlich Fütterung, entmisten und Einstreu. Für die Einstellung ist ein besonderer Einstellervertrag abzuschließen. Diese Stallordnung ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Einstellvertrages.
  2. Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb berechtigt, nach Anhören von mindestens 2 Tierärzten alle zum Schutze der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Anordnungen, so kann der Betrieb die sofortige Entfernung dieser Pferde verlangen.
  3. Für eingestellte Pensionspferde sind vom Halter angemessene Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

 

 

III. REITORDNUNG

 

  1. Die Reitanlage steht grundsätzlich während der ausgehängten Stallzeiten zur Verfügung. Machen besondere Veranstaltungen oder Arbeiten es erforderlich, die Reitanlage oder Teile davon für den Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird das durch Aushang bekanntgegeben.
  2. Longieren ist nur in der Reithalle zulässig, nicht auf den Außenplätzen und nur wenn nicht mehr als 3 Reiter in der Halle sind. Ein freundliches Nachfragen ist selbstverständlich.
  3. Vor Betreten und Verlassen der Reithalle hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen (Tür frei? - Ist frei).
  4. Das Aufsitzen sollte nicht auf der Stallgasse, sondern erst in/ bei der Halle bzw. auf dem Reitplatz passieren.
  5. Halten und Schritt auf dem Hufschlag sind untersagt, wenn mehr als 1 Reiter die Bahn nutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiten freizumachen; hierbei ist ein Zwischenraum von 2,50m einzuhalten.
  6. Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten. Nach Ermessen ordnet der älteste Reiter nach angemessenem Zeitraum an: "Bitte Handwechsel". Dieser Anordnung ist unverzüglich Folge zu leisten.
  7. Reiten auf der entgegengesetzten Hand ist nur zulässig, wenn sich nicht mehr als 5 Reiter in der Bahn befinden und alle zustimmen. Hierbei ist stets rechts auszuweichen. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und Wechsellinie. Springen ist nur nach Plan oder mit Einverständnis der weiteren anwesenden Reiter zulässig.
  8. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Mitgliedern des angegliederten Vereins frei. Nichtmitgliedern nur in den Springstunden. Sie sind nach Benutzung an ihre Plätze zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind sofort zu melden.
  9. Beim Springen, im Unterricht und für Minderjährige ist das Tragen einer splittersicheren Sturzkappe Pflicht. Beim Springen wird ein Rückenschutz empfohlen.
  10. Das Unterricht geben durch „anlagefremde“ Trainer ist nur nach Absprache mit dem Betrieb möglich. 
  11. Vorrang haben in den Hallen, wenn nicht anders laut Unterrichtsplan geregelt, zuerst der Reitende dann der Longierende und zuletzt derjenige, der sein Pferd laufen lassen möchte.
  12. Durch Reiten, laufen lassen oder longieren entstandene  „Löcher“, sind einzuebnen.
  13. Vor Verlassen der Boxen und der Halle sind die Hufe auszukratzen. 
  14. Wenn Junge Pferde in der Halle geritten werden, sollte jeder verstehen, dass man ein bisschen mehr Abstand hält und Rücksicht nimmt als zu den „alten Hasen“. Aber Jeder der ein junges Pferd reitet, weiß selber dass man dies mögl. zu einer Zeit einplant wo wenig in der Halle los ist.
  15. Pferdeäpfel auf den Zuwegungen und den ortsnahen Straßen "abäppeln".
  16. Aus hygienischen Gründen sind die Reitplätze und die Reithalle unverzüglich abzuäppeln soweit ein Hindurchreiten nicht verhindert werden kann (z.B. Äppeln auf dem Hufschlag). Der verursachende Reiter ist hierfür verantwortlich.
  17. Die vorgenannten Bedingungen gelten sinngemäß für die Außenanlagen.
  18. Im Übrigen ist den Anweisungen des Betriebes im Einzelfall Folge zu leisten
  19. Am besten geht alles immer miteinander, das heißt wer sich untereinander abspricht und einander entgegen kommt, wird auch am meisten Spaß und Freude am Reitsport haben.

 

 

IV. REITEN IM GELÄNDE

 

  1. Reite nur auf den nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen und Straßen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt.
  2. Bei Dunkelheit ist Beleuchtung mind. nach vorne wie nach hinten mitzuführen.
  3. In der Dämmerung und bei Dunkelheit, Wald und Waldränder meiden. 
  4. Bei Begegnung mit anderen Reitern oder Fußgängern ist Schritt zu reiten.
  5. Im Übrigen gelten für den fairen Reiter im Gelände folgende Gebote und Regeln:
  6. Verschaffe dem Pferd täglich hinreichend Bewegung und gewöhne es vor dem ersten Ausritt an die Erscheinungen im Straßenverkehr.
  7. Verzichte nicht auf die Sturzkappe.
  8. Kontrolliere den verkehrssicheren Zustand von Sattel und Zaumzeug.
  9. Vereinbare die ersten Ausritte mit anderen Reitern; in der Gruppe ist der Ausritt sicherer.
  10. Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Frostaufbrüche weich geworden sind und nachhaltige Schäden entstehen können.
  11. Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadensersatz.
  12. Sei freundlich zu allen, die Dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner.

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